Scheidung in Chemnitz – persönlich begleitet, online organisiert

Mein Name ist Antje Kaschube. Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie in meiner Kanzlei in der Uhlichstraße 18 in Chemnitz – oder wenn Sie es wünschen, auch telefonisch, per Video oder E-Mail. Wenn Sie diese Seite aufgerufen haben, stehen Sie vielleicht am Anfang einer Entscheidung, die Ihr Leben neu ordnen wird. Ich nehme mir Zeit für Sie, höre zu und erkläre Ihnen verständlich, was auf Sie zukommt.

Seit vielen Jahren begleite ich Mandantinnen und Mandanten aus Chemnitz und der Region durch die Scheidung. Meine Arbeitsweise ist klar, transparent und lösungsorientiert. Wo es möglich ist, führe ich Ihre Scheidung als einvernehmliches Verfahren – das spart Zeit, Nerven und bis zu 30 % an Kosten. Wo es nicht anders geht, vertrete ich Ihre Interessen entschieden vor dem Amtsgericht Chemnitz.

Warum eine Fachanwältin aus Chemnitz?

Familienrecht ist Vertrauenssache. Sie bringen persönliche Themen mit – Finanzen, Kinder, Immobilien, Altersvorsorge – und brauchen jemanden, der Ihnen auf Augenhöhe begegnet. Gleichzeitig ist es praktisch, wenn Ihre Anwältin die örtlichen Gerichte und Abläufe kennt:

  • Zuständiges Gericht: Das Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht, Gerichtsstraße 2, ist für Ehesachen aus Chemnitz und dem Umland zuständig.
  • Regionale Nähe: Kurze Wege, persönliche Termine, wenn Sie es wünschen. Online-Kommunikation, wenn es Ihnen lieber ist.
  • Einzugsgebiet: Ich berate Mandanten aus Chemnitz, Zwickau, Freiberg, Mittweida, Burgstädt, Limbach-Oberfrohna, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal und dem gesamten Erzgebirgsraum.

So läuft Ihre Scheidung bei mir in 7 Schritten ab

  1. Kontaktaufnahme: Sie schreiben mir über das Kostenvoranschlagsformular oder rufen an. Wir klären in einem kostenfreien Erstgespräch, was Sache ist.
  2. Kostenvoranschlag: Sie erhalten eine transparente, schriftliche Kostenschätzung. Sie wissen, was auf Sie zukommt – bevor Sie sich entscheiden.
  3. Vollmacht und Daten: Wenn Sie mich beauftragen, senden Sie mir die Unterlagen. Das meiste läuft digital.
  4. Trennungsjahr: Nach § 1566 BGB ist ein Jahr Trennung Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung. Ich erkläre Ihnen, wann es beginnt und wie Sie es rechtssicher dokumentieren.
  5. Scheidungsantrag: Ich erstelle den Antrag, reiche ihn beim Amtsgericht Chemnitz ein und begleite den Versorgungsausgleich.
  6. Scheidungstermin: Meist ein einziger Termin. Ich bin an Ihrer Seite und klare die Formalitäten mit dem Gericht.
  7. Rechtskraft: Nach etwa einem Monat wird Ihre Scheidung rechtskräftig. Ich erkläre Ihnen, was jetzt zu tun ist – Rentenkonto, Versicherungen, Steuer.

Online-Scheidung – modern und rechtssicher

Viele meiner Mandantinnen und Mandanten wohnen nicht in Chemnitz-Innenstadt. Einige leben in den Stadtteilen, andere im Erzgebirge, wieder andere inzwischen in einer anderen Stadt. Deshalb organisiere ich Scheidungen auf Wunsch komplett online: Dokumente werden digital ausgetauscht, Besprechungen erfolgen per Video oder Telefon. Rechtlich ist das kein Unterschied zur klassischen Kanzleibesprechung – nur bequemer für Sie.

Wichtig zu wissen: Auch bei der Online-Scheidung müssen beide Ehepartner einmal persönlich zum Gerichtstermin erscheinen (§ 128 Absatz 1 FamFG). Ich bereite Sie auf diesen Termin gründlich vor, sodass Sie genau wissen, was passiert.

Häufig gestellte Fragen zur Scheidung in Chemnitz

Wie lange dauert eine Scheidung in Chemnitz?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung über das Amtsgericht Chemnitz dauert das Verfahren in der Regel vier bis sechs Monate ab Einreichung des Antrags. Voraussetzung ist, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und der Versorgungsausgleich durch die Rentenversicherungsträger berechnet werden konnte. Streitige Verfahren dauern länger – oft ein Jahr oder mehr.

Was kostet eine Scheidung in Chemnitz?

Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert, der im Wesentlichen aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten plus einem Zuschlag für den Versorgungsausgleich berechnet wird (§ 43 FamGKG). Für eine erste, unverbindliche Einschätzung senden Sie mir bitte das Kurzformular – ich erstelle Ihnen dann einen konkreten Kostenvoranschlag. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reduzieren sich die Anwaltskosten um bis zu 30 %.

Muss ich ein Jahr getrennt leben, bevor ich mich scheiden lassen kann?

Ja. Nach § 1565 BGB ist die Ehe gescheitert, wenn die Ehegatten nicht mehr zusammenleben und nicht erwartet werden kann, dass sie die Ehe wiederherstellen. Das Gesetz vermutet das Scheitern nach einem Jahr Trennung (§ 1566 Absatz 1 BGB). Das Trennungsjahr beginnt mit der klaren räumlichen und wirtschaftlichen Trennung – auch innerhalb derselben Wohnung möglich, allerdings strikt getrennte Haushaltsführung vorausgesetzt.

Brauchen wir beide einen Anwalt?

Für den Scheidungsantrag ist gesetzlich ein Rechtsanwalt erforderlich (§ 114 FamFG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt – der Partner kann dem Antrag einfach zustimmen, ohne eigenen Anwalt. Das ist der häufigste Weg, um Kosten zu sparen. Nur wenn Sie eigene Anträge stellen möchten (etwa zu Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht), benötigen Sie einen eigenen Anwalt.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich gleicht die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten aus (§ 1 VersAusglG). Das Gericht holt die Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern ein und teilt die erworbenen Ansprüche zur Hälfte zwischen beiden Ehegatten auf. Das ist gesetzlich vorgesehen, kann aber durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen werden. Bei kurzen Ehen (unter drei Jahren) findet der Versorgungsausgleich nicht statt, außer ein Ehegatte beantragt ihn (§ 3 Absatz 3 VersAusglG).

Was passiert mit unseren Kindern?

Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt auch nach der Scheidung bestehen (§ 1626 BGB). Das Sorgerecht wird nicht automatisch im Scheidungsverfahren entschieden. Wenn Sie sich einig sind, regeln Sie Umgang und Aufenthalt selbst. Uneinigkeit wird in einem separaten Kindschaftsverfahren geklärt. Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Können wir die Scheidung wirklich komplett online abwickeln?

Die Vorbereitung läuft bei mir zu 100 % online ab – von der ersten Anfrage über den Antrag bis zur Vollmacht. Einmal müssen Sie und Ihr Ehegatte persönlich vor Gericht erscheinen: Der Scheidungstermin beim Amtsgericht Chemnitz ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 128 Absatz 1 FamFG). Der Termin dauert meist nur 10 bis 20 Minuten.

Kann ich die Scheidungskosten steuerlich absetzen?

Seit der Neufassung von § 33 Absatz 2 Satz 4 EStG im Jahr 2013 sind Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr steuerlich absetzbar. Ausnahmen gelten nur, wenn die Existenzgrundlage bedroht ist. Wer Verfahrenskostenhilfe benötigt, kann diese beim Familiengericht beantragen (§ 114 ZPO) – ich helfe Ihnen beim Antrag.

Was ist, wenn mein Ehepartner nicht in Chemnitz wohnt?

Das macht nichts. Zuständig ist nach § 122 FamFG das Amtsgericht des letzten gemeinsamen Aufenthalts oder des Antragsgegners. Wenn Sie in Chemnitz wohnen und Ihr Ehegatte anderswo, prüfe ich für Sie, welches Gericht zuständig ist. In vielen Fällen bleibt es beim Amtsgericht Chemnitz – insbesondere, wenn die Ehe zuletzt hier gelebt wurde.

Ändert sich der Nachname durch die Scheidung?

Nein – nicht automatisch. Wenn Sie den Ehenamen angenommen hatten, behalten Sie ihn zunächst. Sie können jedoch nach § 1355 Absatz 5 BGB beim Standesamt erklären, dass Sie Ihren Geburtsnamen oder einen früheren Namen wieder annehmen möchten. Das ist unabhängig vom Scheidungsverfahren möglich – auch Jahre später.

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Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht

Antje Kaschube

Fachanwältin für Familienrecht

20 Jahre Erfahrung – persönlich, transparent, auf Augenhöhe.

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Was Mandanten sagen

★★★★★

„Frau Kaschube hat unsere einvernehmliche Scheidung in Chemnitz sehr professionell und einfühlsam begleitet. Klare Kommunikation, faire Kosten und alles reibungslos – auch der Versorgungsausgleich."

— Sandra M.
★★★★★

„Die Online-Scheidung lief unkompliziert ab. Frau Kaschube hat alle Fragen geduldig erklärt, Termine flexibel gelegt und uns gut auf den Gerichtstermin vorbereitet. Klare Empfehlung als Fachanwältin."

— Thomas R.
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