Die einvernehmliche Scheidung ist der schnellste und günstigste Weg, wenn Sie und Ihr Ehegatte beide geschieden werden wollen. Ich erkläre Ihnen, wie das rechtlich funktioniert und wie ich Sie als Fachanwältin in Chemnitz dabei begleite.

Was bedeutet „einvernehmlich“?

Eine Scheidung ist einvernehmlich, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen und das Trennungsjahr abgelaufen ist. Einigkeit bedeutet dabei nicht, dass Sie über jedes Detail (Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht) einig sein müssen. Es genügt, dass Sie beide die Scheidung wünschen. Die anderen Themen lassen sich außergerichtlich regeln oder in separaten Verfahren klären.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Nur ein Anwalt nötig – Ihr Ehegatte muss keinen eigenen beauftragen (§ 114 Absatz 1 FamFG)
  • Bis zu 30 % weniger Anwaltskosten bei mir als Fachanwältin
  • Kürzere Verfahrensdauer: meist 4 bis 6 Monate statt einem Jahr oder mehr
  • Weniger Konflikt: ein kurzer Gerichtstermin, keine Streitverhandlung
  • Mehr Planungssicherheit: Sie wissen, was auf Sie zukommt
  • Bessere Basis für die Nach-Scheidung: Sie können als Co-Eltern besser miteinander umgehen

So läuft die einvernehmliche Scheidung bei mir ab

  1. Erstgespräch: Wir klären, ob die Voraussetzungen vorliegen. Kostenfrei.
  2. Kostenvoranschlag: Sie erhalten eine schriftliche, unverbindliche Kostenschätzung.
  3. Mandat und Vollmacht: Sie beauftragen mich. Ihr Ehegatte muss zunächst nichts unterschreiben.
  4. Scheidungsantrag: Ich erstelle den Antrag und reiche ihn beim Amtsgericht Chemnitz ein.
  5. Versorgungsausgleich: Das Gericht holt die Rentenauskünfte (3 bis 4 Monate).
  6. Terminladung: Beide Ehegatten werden zum Scheidungstermin geladen.
  7. Scheidungstermin: Beide erscheinen, bestätigen den Scheidungswunsch. Dauer: 10 bis 20 Minuten.
  8. Rechtskraft: Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (ein Monat) ist die Ehe geschieden.

Was kostet die einvernehmliche Scheidung?

Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser wird aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten plus einem Zuschlag für den Versorgungsausgleich berechnet (§ 43 FamGKG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird nur ein Anwalt benötigt – dadurch sparen Sie als Paar sofort 50 % der Anwaltskosten, die sonst doppelt anfielen. Ich reduziere meine Gebühren bei einvernehmlichen Verfahren zusätzlich um bis zu 30 %.

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Wann funktioniert die einvernehmliche Scheidung nicht?

In folgenden Fällen sollten Sie über ein streitiges Verfahren oder eine Mediation nachdenken:

  • Einer der Ehegatten lehnt die Scheidung grundsätzlich ab
  • Es bestehen tiefe Konflikte über Kindesunterhalt, Sorgerecht oder Umgang
  • Bei der Vermögensverteilung besteht erheblicher Streit, der im Scheidungsverbund geklärt werden muss
  • Ein Ehegatte ist unauffindbar (§ 185 ZPO: öffentliche Zustellung erforderlich)

Auch in solchen Fällen kann ich Sie vertreten. Wir besprechen im Erstgespräch, welcher Weg für Sie passt.

Häufige Fragen zur einvernehmlichen Scheidung

Müssen wir uns über alles einig sein?

Nein. Sie müssen sich nur über die Scheidung selbst einig sein. Unterhalt, Vermögensteilung und andere Themen können später separat geregelt werden – oder gar nicht, wenn Sie es beide nicht brauchen.

Braucht mein Ehegatte auch einen Anwalt?

Nein. Bei der einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt für den Antragsteller. Ihr Ehegatte stimmt im Scheidungstermin einfach zu (§ 114 Absatz 1 FamFG). Das spart die Hälfte der Anwaltskosten.

Können wir eine notarielle Scheidungsvereinbarung treffen?

Ja. Vor der Scheidung können Sie eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, in der Sie Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich regeln. Das kann bei der Antragstellung dem Gericht vorgelegt werden.

Wie lange dauert die einvernehmliche Scheidung?

Ab Einreichung des Antrags beim Amtsgericht Chemnitz in der Regel 4 bis 6 Monate. Die meiste Zeit wartet das Gericht auf die Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich.

Was passiert, wenn mein Ehegatte es sich anders überlegt?

Dann kann die Scheidung immer noch stattfinden – aber sie wird streitig. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen des § 1565 BGB vorliegen (Zerrüttung). Das Verfahren dauert länger. Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, wird die Ehe in der Regel trotzdem geschieden.

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Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht

Antje Kaschube

Fachanwältin für Familienrecht

20 Jahre Erfahrung – persönlich, transparent, auf Augenhöhe.

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Was Mandanten sagen

★★★★★

„Frau Kaschube hat unsere einvernehmliche Scheidung in Chemnitz sehr professionell und einfühlsam begleitet. Klare Kommunikation, faire Kosten und alles reibungslos – auch der Versorgungsausgleich."

— Sandra M.
★★★★★

„Die Online-Scheidung lief unkompliziert ab. Frau Kaschube hat alle Fragen geduldig erklärt, Termine flexibel gelegt und uns gut auf den Gerichtstermin vorbereitet. Klare Empfehlung als Fachanwältin."

— Thomas R.
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