Sie möchten den Scheidungsantrag online vorbereiten? Füllen Sie das Formular unten aus – ich, Fachanwältin Antje Kaschube, prüfe Ihre Angaben persönlich und melde mich bei Ihnen, bevor der Antrag beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht wird. Nichts passiert ohne Ihre ausdrückliche Bestätigung.

Was passiert, nachdem Sie das Formular abgesendet haben?

  1. Prüfung binnen 24 Stunden: Ich sichte Ihre Daten und melde mich werktags innerhalb eines Arbeitstages zurück.
  2. Kostenvoranschlag und Vollmacht: Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag sowie eine Vollmacht zur Unterschrift – alles digital.
  3. Antragsentwurf: Ich erstelle den Scheidungsantrag auf Grundlage Ihrer Angaben und schicke Ihnen den Entwurf zur Durchsicht.
  4. Einreichung: Nach Ihrer Freigabe reiche ich den Antrag beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht ein.
  5. Versorgungsausgleich: Das Gericht holt die Rentenauskünfte ein (meist 3 bis 4 Monate).
  6. Scheidungstermin: Sie und Ihr Ehegatte müssen persönlich erscheinen (§ 128 Absatz 1 FamFG). Ich bin an Ihrer Seite.
  7. Rechtskraft: Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist die Ehe geschieden.

Scheidungsantrag Chemnitz – Online-Formular

Alle mit * markierten Felder sind Pflichtfelder. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Vorbereitung Ihres Scheidungsantrags verwendet. Details dazu finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.

    1. Antragstellerin / Antragsteller







    2. Antragsgegnerin / Antragsgegner






    3. Einkommen / Kinder







    4. Letzte gemeinsame Wohnadresse / Heiratsdaten





    5. Versorgungsausgleich


    Der Versorgungsausgleich ist die gesetzliche Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (§ 1 VersAusglG). Bei einer Ehedauer unter 3 Jahren findet er nur auf Antrag statt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).

    6. Verfahrenskostenhilfe (VKH)


    Ja, VKH beantragen


    7. Trennung und Wohnsituation





    8. Versorgungsausgleich / Nachehelicher Unterhalt




    9. Verfahrenssituation / Sonstiges





    10. Einwilligung / Datenschutz

    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und stimme mit Absenden des Antrages der Verarbeitung meiner Daten durch die Rechtsanwaltskanzlei Kaschube zu.

    Ihre Rechte als Mandantin oder Mandant

    • Anwaltsgeheimnis (§ 43a Absatz 2 BRAO): Alle Angaben, die Sie mir machen, unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
    • Kostentransparenz: Sie kennen die Kosten vorher – ich arbeite streng nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
    • Widerrufsrecht: Bis zur tatsächlichen Einreichung des Antrags können Sie Ihren Auftrag jederzeit widerrufen.
    • Datenschutz (DSGVO): Ihre Daten werden auf deutschen Servern gespeichert und nur für Ihr Mandat verarbeitet.

    Häufige Fragen zum Scheidungsantrag

    Ist das Absenden des Formulars schon ein verbindlicher Auftrag?

    Nein. Das Absenden des Formulars ist keine verbindliche Mandatierung. Es ist eine Anfrage, auf die ich mich bei Ihnen zurückmelde. Erst wenn Sie die Vollmacht unterschreiben, beginnt das Mandat.

    Welche Unterlagen brauche ich später?

    Für die Einreichung des Antrags benötige ich:

    • Heiratsurkunde im Original oder beglaubigter Kopie
    • Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder
    • Trennungsnachweis (z. B. Mietvertrag oder Ummeldebestätigung)
    • Bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe: Einkommens- und Vermögensnachweise

    Die Unterlagen werden digital eingereicht – Sie fotografieren oder scannen sie einfach ein.

    Muss mein Ehegatte das Formular auch ausfüllen?

    Nein. Es reicht, wenn ein Ehegatte den Antrag stellt. Ihr Partner muss dem Antrag vor Gericht nur zustimmen – das geht ohne eigenen Anwalt (§ 114 Absatz 1 FamFG bei einvernehmlicher Scheidung).

    Was ist, wenn ich noch im Trennungsjahr bin?

    Nach § 1566 Absatz 1 BGB wird das Scheitern der Ehe erst nach einem Jahr Trennung unwiderlegbar vermutet. Sie können den Antrag aber schon kurz vor Ablauf des Trennungsjahres vorbereiten – die Gerichte rechnen mit einer Bearbeitungszeit, und bis zum Scheidungstermin ist das Jahr sicher um. Schreiben Sie mir Ihr Trennungsdatum ins Formular, dann prüfe ich das für Sie.

    Kann ich den Antrag auch gemeinsam mit meinem Ehegatten stellen?

    Nach deutschem Recht stellt immer ein Ehegatte den Scheidungsantrag, der andere stimmt zu. Das wird oft als „gemeinsame Scheidung“ bezeichnet, ist rechtlich aber ein Antrag plus Zustimmung. Für Sie macht das keinen Unterschied – Sie entscheiden beide gemeinsam und beauftragen einen Anwalt, der den Antrag formuliert.

    Lieber persönlich sprechen?

    Wenn Sie Fragen haben, bevor Sie das Formular ausfüllen, rufen Sie mich gerne an: 0371 25639961 (Mo–Fr, 9:00–18:00 Uhr) oder schreiben Sie an info@scheidung-chemnitz-online.de. Das Erstgespräch ist kostenfrei.

    Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht

    Antje Kaschube

    Fachanwältin für Familienrecht

    20 Jahre Erfahrung – persönlich, transparent, auf Augenhöhe.

    5,0 · 23 Google-Bewertungen

    Was Mandanten sagen

    ★★★★★

    „Frau Kaschube hat unsere einvernehmliche Scheidung in Chemnitz sehr professionell und einfühlsam begleitet. Klare Kommunikation, faire Kosten und alles reibungslos – auch der Versorgungsausgleich."

    — Sandra M.
    ★★★★★

    „Die Online-Scheidung lief unkompliziert ab. Frau Kaschube hat alle Fragen geduldig erklärt, Termine flexibel gelegt und uns gut auf den Gerichtstermin vorbereitet. Klare Empfehlung als Fachanwältin."

    — Thomas R.
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    Adresse: Uhlichstraße 18, 09112 Chemnitz

    Sprechzeiten: Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

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