Was kostet meine Scheidung in Chemnitz? Diese Frage beantworte ich Ihnen kostenlos und unverbindlich. Füllen Sie das Kurzformular aus – ich berechne Ihren konkreten Verfahrenswert und sende Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag innerhalb von 24 Stunden.

Wie berechnen sich die Scheidungskosten?

Die Kosten einer Scheidung sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Sie ergeben sich aus zwei Töpfen:

1. Gerichtskosten (FamGKG)

Die Gerichtskosten werden nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) berechnet. Grundlage ist der Verfahrenswert, der sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten plus einem pauschalen Zuschlag für den Versorgungsausgleich (10 % pro Ehegatte, mindestens aber ein Betrag nach § 50 FamGKG) zusammensetzt.

2. Anwaltskosten (RVG)

Die Anwaltskosten folgen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auch sie richten sich nach dem Verfahrenswert. Es gibt eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr, dazu die gesetzliche Umsatzsteuer.

Was spart man bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt nötig – Ihr Ehegatte muss keinen eigenen beauftragen. Dadurch spart das Paar bis zu 50 % der Anwaltskosten, die sonst doppelt anfallen würden. Zusätzlich reduziere ich meine Gebühren bei einvernehmlichen Verfahren um bis zu 30 %.

Kostenvoranschlag anfordern

Tragen Sie die folgenden Angaben ein. Ich brauche nur die Grunddaten – für den Kostenvoranschlag genügen die Einkommen beider Ehegatten und ein paar Eckdaten. Alle Felder mit * sind Pflicht. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.

    Wohnort

    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und stimme der Verarbeitung meiner Daten zu. *

    Nach Absenden des Formulars erhalten Sie werktags innerhalb von 24 Stunden einen schriftlichen Kostenvoranschlag per E-Mail. Das ist kostenfrei und unverbindlich. Sie sind zu nichts verpflichtet.

    Rechenbeispiele zur Orientierung

    Die folgenden Zahlen sollen Ihnen ein Gefühl für die Größenordnung geben. Der konkrete Betrag hängt von Ihren individuellen Einkommens- und Rentenverhältnissen ab:

    Beispiel 1 – Alleinverdiener

    Eckdaten: Ein Ehegatte verdient 2.500 € netto, der andere 0 €. Keine Kinder unter 18.

    Der Verfahrenswert ergibt sich aus dem dreifachen Gesamtnettoeinkommen (9.000 €) plus Zuschlag für Versorgungsausgleich.

    Gesamtkosten: typisch 1.500 bis 2.000 € (Gericht + ein Anwalt inkl. USt.)

    Beispiel 2 – Doppelverdiener

    Eckdaten: Ein Ehegatte 3.000 € netto, der andere 2.000 €. Keine Kinder unter 18.

    Höherer Verfahrenswert, entsprechend höhere Gebühren.

    Gesamtkosten: typisch 2.200 bis 2.800 € (einvernehmlich, ein Anwalt)

    Beispiel 3 – mit Kindern und VKH

    Eckdaten: Ein Ehegatte 1.800 € netto, der andere 0 €, zwei minderjährige Kinder, VKH beantragt.

    Abzug für Kinder beim Einkommen, Verfahrenskostenhilfe möglich nach § 114 ZPO.

    Ihre Eigenbeteiligung bei bewilligter VKH: oft 0 €

    Wichtiger Hinweis: Die Beträge sind Richtwerte und ersetzen keinen konkreten Kostenvoranschlag. Den erhalten Sie von mir nach Ausfüllen des Formulars oben.

    Sie haben wenig Einkommen? Verfahrenskostenhilfe hilft

    Wenn Sie die Scheidungskosten nicht selbst tragen können, übernimmt der Staat – ganz oder teilweise – die Kosten über die Verfahrenskostenhilfe (VKH) nach § 114 ZPO. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und Vermögen die gesetzlichen Freigrenzen nicht überschreiten.

    Im Formular können Sie ankreuzen, dass Sie VKH-Unterlagen wünschen. Ich sende Ihnen dann das VKH-Formular samt Ausfüllhilfe zu.

    Häufige Fragen zu den Scheidungskosten

    Warum brauchen Sie unser Einkommen für den Kostenvoranschlag?

    Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser wird aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten berechnet (§ 43 FamGKG). Ohne diese Angabe kann ich keinen konkreten Kostenvoranschlag erstellen.

    Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

    Seit der Neufassung von § 33 Absatz 2 Satz 4 EStG im Jahr 2013 sind Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Existenzgrundlage bedroht ist. Das ist in der Rechtsprechung sehr eng ausgelegt.

    Wer zahlt die Scheidungskosten?

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung teilen sich die Ehegatten die Kosten in der Regel – eine entsprechende Kostenaufhebung regelt § 150 Absatz 1 FamFG. Wer einen Anwalt beauftragt, trägt dessen Kosten selbst; wer nur zustimmt, zahlt keine Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden hälftig geteilt.

    Muss ich alles auf einmal bezahlen?

    Nein. Die Gerichtskosten werden bei Antragstellung als Gerichtskostenvorschuss fällig (§ 14 FamGKG). Die Anwaltsvergütung kann oft in Raten vereinbart werden. Sprechen Sie mich im Erstgespräch darauf an – wir finden eine Lösung.

    Was passiert, wenn mein Einkommen sich ändert?

    Maßgeblich ist das Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Spätere Änderungen wirken sich auf die Kosten des Scheidungsverfahrens grundsätzlich nicht aus. Anders ist es beim Unterhalt – dort zählt das jeweils aktuelle Einkommen.

    Bekomme ich wirklich einen verbindlichen Kostenvoranschlag?

    Ja. Sie erhalten von mir einen schriftlichen Kostenvoranschlag, in dem Gerichtskosten und Anwaltskosten getrennt ausgewiesen sind – mit Berechnung, Umsatzsteuer und Endsumme. Der Kostenvoranschlag gilt, solange sich die Einkommensverhältnisse nicht wesentlich ändern.

    Fragen vor dem Ausfüllen?

    Rufen Sie mich an: 0371 25639961 (Mo–Fr, 9:00–18:00 Uhr) oder schreiben Sie an info@scheidung-chemnitz-online.de. Das Gespräch ist kostenfrei.

    Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht

    Antje Kaschube

    Fachanwältin für Familienrecht

    20 Jahre Erfahrung – persönlich, transparent, auf Augenhöhe.

    5,0 · 23 Google-Bewertungen

    Was Mandanten sagen

    ★★★★★

    „Frau Kaschube hat unsere einvernehmliche Scheidung in Chemnitz sehr professionell und einfühlsam begleitet. Klare Kommunikation, faire Kosten und alles reibungslos – auch der Versorgungsausgleich."

    — Sandra M.
    ★★★★★

    „Die Online-Scheidung lief unkompliziert ab. Frau Kaschube hat alle Fragen geduldig erklärt, Termine flexibel gelegt und uns gut auf den Gerichtstermin vorbereitet. Klare Empfehlung als Fachanwältin."

    — Thomas R.
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    Adresse: Uhlichstraße 18, 09112 Chemnitz

    Sprechzeiten: Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

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