In meiner Chemnitzer Kanzlei sehe ich immer wieder dieselben Fehler im Trennungsjahr. Manche kosten Zeit, andere bares Geld. Hier sind die 5 Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten.

Fehler 1: Keine klare Trennungsmitteilung

Das Trennungsjahr beginnt nach § 1566 Absatz 1 BGB mit der klaren räumlichen und wirtschaftlichen Trennung. Wenn Sie Ihrem Ehegatten nie eindeutig mitgeteilt haben, dass Sie sich trennen wollen, kann das Datum im Streitfall angezweifelt werden.

Richtig machen: Schreiben Sie eine kurze, höfliche Trennungsmitteilung (E-Mail oder Brief) und bewahren Sie eine Kopie auf. Das ist im Zweifel der wichtigste Beleg.

Fehler 2: „Wir probieren es nochmal“

Kurze Versöhnungsversuche bis zu drei Monaten unterbrechen das Trennungsjahr nicht (§ 1567 Absatz 2 BGB). Längere Versöhnungen schon. Wer vier Monate wieder zusammenzieht, startet das Trennungsjahr neu.

Richtig machen: Wenn Sie sich wirklich versöhnen wollen – volle Zustimmung. Wenn Sie nur „nochmal testen“, bleiben Sie bewusst in der Trennung.

Fehler 3: Gemeinsamer Urlaub

Ein Urlaub als Familie oder Paar während des Trennungsjahres kann als Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft ausgelegt werden. Das riskiert im Streitfall das Trennungsjahr komplett.

Richtig machen: Während des Trennungsjahres keine gemeinsamen Urlaube – auch nicht „für die Kinder“.

Fehler 4: Weiter gemeinsame Haushaltskasse

Das Trennungsjahr setzt eine wirtschaftliche Trennung voraus. Wenn Sie weiter aus einem gemeinsamen Topf einkaufen, kochen und wirtschaften, erfüllen Sie das Kriterium nicht.

Richtig machen: Trennen Sie die Konten. Kaufen Sie separat ein. Führen Sie getrennte Haushalte – auch wenn Sie in derselben Wohnung leben.

Fehler 5: Unterhalt nicht geregelt

Während des Trennungsjahres hat der bedürftige Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB). Viele Mandanten wissen das nicht und zahlen entweder zu viel oder gar nichts. Beides ist problematisch.

Richtig machen: Lassen Sie den Trennungsunterhalt berechnen. Ich mache das im Rahmen des Erstgesprächs mit.

Mein Tipp

Wenn Sie sich frisch getrennt haben – holen Sie sich früh rechtlichen Rat. Das Trennungsjahr ist der Grundstein jeder Scheidung. Wer hier sauber arbeitet, hat später keine Diskussionen vor Gericht.

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