Das deutsche Namensrecht hat sich zum 1. Mai 2025 deutlich modernisiert. Mit dem Gesetz zur Änderung des Ehe- und Familiennamensrechts (BGBl. 2024 I Nr. 185) gibt es mehr Flexibilität bei Ehe- und Familiennamen. Ich erkläre, was sich für Sie ändert.

Was war vorher?

Bis 2025 war das deutsche Namensrecht sehr restriktiv. Ehegatten konnten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – aber in der Regel nur einen der beiden Geburtsnamen. Doppelnamen waren nur eingeschränkt möglich, und Kinder mussten den Ehenamen tragen, wenn es einen gab.

Was ist neu seit 1. Mai 2025?

Die wichtigsten Änderungen:

  • Echte Doppelnamen für Ehegatten: Ehepartner können nun einen gemeinsamen Doppelnamen aus beiden Geburtsnamen bilden – auch mit Bindestrich.
  • Kinder können einen Doppelnamen tragen: Auch Kinder können einen aus beiden Elternnamen zusammengesetzten Doppelnamen führen.
  • Flexiblere Namensänderung: Erleichterte Rückkehr zum Geburtsnamen nach Scheidung und einfachere Namensänderungen für Stiefkinder.
  • Geschlechtsangepasste Formen: Bei fremdsprachigen Namen sind geschlechtsangepasste Formen wieder zugelassen.

Was ändert sich bei der Scheidung?

Nach § 1355 Absatz 5 BGB können Sie auch nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen oder einen früheren Namen wieder annehmen. Das gilt unverändert. Neu ist:

  • Die Namensänderung ist jetzt auch bei Doppelnamen klar geregelt
  • Die Rückkehr zum Geburtsnamen nach Scheidung funktioniert ohne gerichtliches Verfahren beim Standesamt

Wie melde ich die Namensänderung an?

Die Namensänderung nach Scheidung erfolgt beim Standesamt Ihres Wohnorts. Für Chemnitz ist das Standesamt Chemnitz zuständig. Sie brauchen:

  • Personalausweis
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde

Die Änderung ist unabhängig vom Scheidungsverfahren und kann auch Jahre nach der Scheidung noch beantragt werden.

Mein Rat

Nehmen Sie sich Zeit für die Namensentscheidung. Der Name ist Teil Ihrer Identität – in manchen Fällen auch Ihrer beruflichen Marke. Viele meiner Mandantinnen behalten den Ehenamen für die Kinder, um keine Unterschiede im Familiennamen zu haben. Andere kehren zum Geburtsnamen zurück, um einen Neustart zu markieren. Beides ist richtig, wenn es für Sie stimmt.

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Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht

Antje Kaschube

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