Stand: April 2026 · Verfasst von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht in Chemnitz.
Der Versorgungsausgleich ist der zeitintensivste Teil jedes Scheidungsverfahrens — und gleichzeitig einer der wichtigsten. Er gleicht die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehegatten aus und sichert so die Altersvorsorge desjenigen Partners, der während der Ehe weniger eigene Anwartschaften aufbauen konnte.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich gleicht Rentenanrechte, die ein Ehegatte während der Ehezeit erworben hat, zur Hälfte auf den anderen Ehegatten über. Rechtsgrundlage ist das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das am 1. September 2009 in Kraft getreten ist und das alte Recht vollständig abgelöst hat.